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Die Gläubigerrechte werden immer weiter beschnitten. So plant das Justizministerium unter Brigitte Zypries
die Altersvorsorge von Unternehmern und Selbständigen dem berechtigten Zugriff von Gläubigern zu entziehen. Begründung hierfür ist eine
angebliche Ungleichbehandlung von Selbständigen im Vergleich zu Beziehern gesetzlicher Rentenansprüche oder Beziehern von Pensionen.
Solche Rentenansprüche sind bereits heute durch die hohen Freigrenzen weitestgehend vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.
Die Frage ist nur, wieso die Vollhaftung von Unternehmern immer weiter zu Ungunsten der Gläubiger beschränkt wird? Die nächste Frage ist, ob der Schuldner
in Zukunft jegliches Vermögen als Altersvorsorge deklarieren kann und sich dadurch einem Zugriff der Gläubiger entziehen kann.
Dieser Gedanke ist den Beamten des Justizministeriums wohl zwischenzeitlich auch gekommen: Es sollen zunächst nur Lebens- und Rentenversicherungen
im Insolvenzfall dem Zugriff der Gläubiger entzogen werden. Trotzdem ist dies unseres Erachtens ein massiver Eingriff in die Gläubigerrechte. |
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Wie immer zum Ende eines jeden Jahres droht die Verjährungsfalle. Sie wissen: Der 31.12. eines jeden Jahres ist
das Freudenfest von vielen Schuldnern. Denn viele offene Forderungen fallen mit Ablauf des 31.12.2004 unter die Verjährung
und sind dann nicht mehr durchsetzbar. Dieses Jahr ist es besonders schlimm. Denn zum ersten Mal greifen die kurzen Verjährungsfristen nach den neuen Verjährungsvorschriften des BGB. Forderungen, für die früher eine Verjährungsfrist von 4 Jahren galt, können jetzt bereits nach 3 Jahren und damit zum 31.12.2004 verfallen. Noch schlimmer können Forderungen betroffen sein, für die das Recht früher eine dreißigjährige Verjährung vorgesehen hat. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, Ihre Ansprüche von kompetenter Seite prüfen zu lassen. |
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Jeder Tag, den Ihr Kunde verstreichen läßt, ohne daß er Ihre Rechnung bezahlt, kostet Sie bares Geld. Die üblichen Floskeln wie "werden wir das gerichtliche Mahnverfahren einleiten" oder "beauftragen wir unseren Rechtsanwalt" nehmen viele Schuldner heute nicht mehr ernst.
Wir bieten Ihnen aus diesem Grund in Zukunft an, Ihre letzte Mahnung durch uns erstellen zu lassen. Als ein direkter Hinweis für Ihren Schuldner: jetzt wird es ernst!
Der Schuldner zahlt hierbei aber trotzdem direkt an Sie und es entsteht kein Erfolgshonorar. Das heißt, Sie erhalten 100% Ihrer Forderung. Und Ihr Kunde weiß für die Zukunft, daß Ihre gute Leistung und Ihr guter Service auch eine schnelle Erledigung Ihrer Rechnung erfordert.
Schicken Sie uns zu diesem Thema einfach eine Mail oder rufen Sie uns an, wir erläutern Ihnen alles weitere. |
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Die Zahlungsmoral in Deutschland lässt gerade im geschäftlichen Verkehr zunehmend nach. Insbesondere
die Zeiträume, innerhalb derer fällige Zahlungen beglichen werden, werden immer länger. Einer der häufigsten Gründe dafür
ist, daß auf diese Weise, auf Kosten der Gläubiger, zinslose Kredite erlangt werden, ohne Sicherheiten dafür stellen zu müssen.
Selbst das Risiko, irgendwann verklagt zu werden, ist einkalkuliert: die dadurch entstehenden Kosten sind immernoch preiswerter als ein Bankkredit. |