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Forderungsmanagement / Der Rechnungsausfall
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Und wieder hat Ihr Schuldner das Zahlungsziel ungenutzt
verstreichen lassen?
Zwischen Rechnungsstellung und Ablauf des Zahlungszieles der Mahnung
liegen zwischenzeitlich sicher schon sechs Wochen. Sie haben Ihrem Schuldner
also bereits sechs Wochen Kredit gewährt.
Nun müssen Sie sich entscheiden, wie es weitergehen soll. Die Forderung
einfach abhaken, ist sicherlich der schlechteste Weg. Wenn Sie das
wiederholt machen, können Sie sicher sein, daß sich das unter Ihren Kunden
rumspricht wie Ihr guter Ruf. Frei nach dem Motto: Bei denen kannst du bestellen
und dir mit der Bezahlung reichlich Zeit lassen.
Letztendlich bieten sich Ihnen drei Möglichkeiten:
- Sie beantragen selber einen Mahnbescheid bei Gericht
- Sie beauftragen einen Rechtsanwalt mit der Beitreibung
- Sie beauftragen ein Inkassobüro Ihre Forderung durchzusetzen
Jede dieser Möglichkeiten hat Ihre Vor- und Nachteile.
Wir gehen verständlicherweise davon aus, daß Ihnen die Beauftragung eines
Inkassobüros die besten Vorteile bietet.
Im Zuge ihrer Tätigkeit ermitteln Inkassobüros normalerweise - vor Entstehung von
Gerichts- und Vollstreckungskosten - die Vermögensverhältnisse des
Schuldners. Sie bieten Ihnen eine ständige Überwachung des Schuldners
und eine Auswertung der zur Verfügung stehenden Schuldnerverzeichnisse.
Erst wenn diese Ermittlungen zu positiven Ergebnissen geführt haben und
der Schuldner noch keine Zahlung geleistet hat,
wird das Inkassobüro über seinen Anwalt gerichtliche Schritte in die
Wege leiten.
Jedes Inkassounternehmen benötigt in Deutschland eine Erlaubnis nach
Art.1 § 1 Abs.1 Nr.5 des Rechtsberatungsgesetzes (RberG). Sie unterstehen der
ständigen Aufsicht des Gerichtspräsidenten am Geschäftssitz.
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