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Forderungsmanagement / Der Rechnungsausfall

   
Und wieder hat Ihr Schuldner das Zahlungsziel ungenutzt verstreichen lassen?
Zwischen Rechnungsstellung und Ablauf des Zahlungszieles der Mahnung liegen zwischenzeitlich sicher schon sechs Wochen. Sie haben Ihrem Schuldner also bereits sechs Wochen Kredit gewährt.
Nun müssen Sie sich entscheiden, wie es weitergehen soll. Die Forderung einfach abhaken, ist sicherlich der schlechteste Weg. Wenn Sie das wiederholt machen, können Sie sicher sein, daß sich das unter Ihren Kunden rumspricht wie Ihr guter Ruf. Frei nach dem Motto: Bei denen kannst du bestellen und dir mit der Bezahlung reichlich Zeit lassen.
Letztendlich bieten sich Ihnen drei Möglichkeiten:
  • Sie beantragen selber einen Mahnbescheid bei Gericht
  • Sie beauftragen einen Rechtsanwalt mit der Beitreibung
  • Sie beauftragen ein Inkassobüro Ihre Forderung durchzusetzen

Jede dieser Möglichkeiten hat Ihre Vor- und Nachteile. Wir gehen verständlicherweise davon aus, daß Ihnen die Beauftragung eines Inkassobüros die besten Vorteile bietet.
Im Zuge ihrer Tätigkeit ermitteln Inkassobüros normalerweise - vor Entstehung von Gerichts- und Vollstreckungskosten - die Vermögensverhältnisse des Schuldners. Sie bieten Ihnen eine ständige Überwachung des Schuldners und eine Auswertung der zur Verfügung stehenden Schuldnerverzeichnisse. Erst wenn diese Ermittlungen zu positiven Ergebnissen geführt haben und der Schuldner noch keine Zahlung geleistet hat, wird das Inkassobüro über seinen Anwalt gerichtliche Schritte in die Wege leiten.
Jedes Inkassounternehmen benötigt in Deutschland eine Erlaubnis nach Art.1 § 1 Abs.1 Nr.5 des Rechtsberatungsgesetzes (RberG). Sie unterstehen der ständigen Aufsicht des Gerichtspräsidenten am Geschäftssitz.
   
   
   
   
 

 

 

 
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