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Die Gläubigerrechte werden immer weiter beschnitten. So plant das Justizministerium unter Brigitte Zypries
die Altersvorsorge von Unternehmern und Selbständigen dem berechtigten Zugriff von Gläubigern zu entziehen. Begründung hierfür ist eine
angebliche Ungleichbehandlung von Selbständigen im Vergleich zu Beziehern gesetzlicher Rentenansprüche oder Beziehern von Pensionen.
Solche Rentenansprüche sind bereits heute durch die hohen Freigrenzen weitestgehend vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.
Die Frage ist nur, wieso die Vollhaftung von Unternehmern immer weiter zu Ungunsten der Gläubiger beschränkt wird? Die nächste Frage ist, ob der Schuldner
in Zukunft jegliches Vermögen als Altersvorsorge deklarieren kann und sich dadurch einem Zugriff der Gläubiger entziehen kann.
Dieser Gedanke ist den Beamten des Justizministeriums wohl zwischenzeitlich auch gekommen: Es sollen zunächst nur Lebens- und Rentenversicherungen
im Insolvenzfall dem Zugriff der Gläubiger entzogen werden. Trotzdem ist dies unseres Erachtens ein massiver Eingriff in die Gläubigerrechte. |