forderungseinzug :: news :: kundenservice :: links :: über uns

impressum :: feedback :: home

 




 

 Grundlagen
 Im Vorfeld
 Rechnung
 Kontocheck
 Prüfung
 Erinnerung
 Mahnung
 Ausfall

 

 

 

Forderungsmanagement / Die Mahnung

   
Ab jetzt gibt es keine Entschuldigung mehr für Ihren Kunden.
Die Zahlungsziele aus Ihrer Rechnung und Ihrer Zahlungserinnerung sind abgelaufen. Bedenken Sie: Jeder Tag der Zahlungsverzögerung kostet Geld - Ihr Geld!
Jetzt gibt es nur noch Eines: Eine letzte, klare und unmissverständliche Mahnung.
Erläutern Sie in dieser Mahnung nochmals, welche Leistungen bzw. welche Rechnung dieser Mahnung zugrundeliegt. Setzen Sie Ihrem Kunden ein letztes Zahlungsziel von maximal 14 Tagen. Weisen Sie Ihren Kunden unmissverständlich auf die Folgen hin, falls er dieses Zahlungsziel wieder ungenutzt verstreichen lässt.
Für unsere Kunden hat sich folgende Formulierung bewährt:

    Um weiterhin unser gutes Preis-/Leistungsverhältnis bieten zu können, sind wir auf den zügigen Ausgleich unserer Rechnungen angewiesen. Wir bitten daher um Verständnis, daß wir - ohne weitere Ankündigung - nach Ablauf der genannten Zahlungsfrist, die Firma Credo-Inkasso mit der weiteren Beitreibung dieser Forderung beauftragen werden.

Sie können diese Formulierung auch gerne - unabhängig von einer Geschäftsbeziehung zu uns - für Ihre Mahnungen übernehmen.

Bitte bedenken Sie jedoch, daß das ganze Forderungsmanagment aus klaren Anweisungen an den Rechnungsschuldner bestehen muß. Ihr Kunde muß erkennen, daß Alles was Sie ihm versprechen auch passiert. Sie haben ihm in der Rechnung ein Zahlungsziel bis zum 15.11.2005 genannt? Dann muß die Zahlungserinnerung auch spätestens am 16./17.11. erfolgen. Auch die Mahnung muß unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist aus der Erinnerung an den Schuldner versandt werden. Und sollte Ihr Schuldner - wider Erwarten - auch Ihre Mahnung ungenutzt verstreichen lassen, nutzt es nichts, wenn Sie ihn wiederholt nochmals anmahnen. Sie machen sich sonst selber unglaubwürdig.
Weitere Mahnungen machen auch keinen Sinn, weil Ihr Schuldner bereits drei Zahlungsaufforderungen (Rechnung, Erinnerung, Mahnung) nicht genutzt hat. Mit welcher Begründung sollte er jetzt auf die vierte, fünfte oder sechste Aufforderung zahlen? Sie verschenken nur weiter Ihre Zeit und Ihr Geld.
   
   
   
   
 

 

 

 
    PAGERANK-SERVICE  

 

   © 2005 by Gundelach & Partner •  webmaster@gundelach-partner.de